relevanten Erkenntnisse zu erwarten, weshalb darauf verzichtet werden konnte. 14. Rechtsverwahrung a) Die Beschwerdeführenden beantragen eine Ergänzung des Beschwerdeentscheids hinsichtlich Durchleitungsrecht (Stromleitung und Swisscomanschluss). Eine Zustimmung ihrerseits liege nicht vor; ein allfälliges Durchleitungsrecht sei zu entschädigen.93