Was die Bauparzelle betrifft, so stehen die Sträucher und Bäume in der Nähe des bestehenden Gebäudes und befinden sich grösstenteils auf der südöstlichen, der Grünzone zugewiesenen Seite der Parzelle. Gemäss der Karte "Waldinformation" auf dem Geoportal des Kantons Bern88, handelt es sich bei der umstrittenen Bestockung um Jungwuchs mit einer Dickung von weniger als 12 cm. Die bestockte Fläche grenzt wie erwähnt an die U.________strasse und übt auch sonst keine besonderen Schutzfunktionen aus.