Die umstrittene und von den Beschwerdeführenden als "Wald" bezeichnete, bestockte Fläche erstreckt sich über verschiedene Parzellen (Nrn. R.________, S.________, T.________ sowie H.________) und bildet je Teil der zu den jeweiligen Gebäuden gehörenden Gartenanlagen. Diese grenzen in östlicher Richtung an die U.________strasse. Was die Bauparzelle betrifft, so stehen die Sträucher und Bäume in der Nähe des bestehenden Gebäudes und befinden sich grösstenteils auf der südöstlichen, der Grünzone zugewiesenen Seite der Parzelle.