Zudem werden zur Beurteilung von Lichtemissionen Richtlinien und Empfehlungen von Fachstellen herangezogen. Darunter fallen die «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» des BUWAL81 aus dem Jahr 2005, die Empfehlungen «Lichtverschmutzung vermeiden» des vormaligen beco82 sowie die SIA-Norm 491 zur «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum»83. Gemäss diesen Richtlinien sind Emissionen unnötig, soweit sie über das Mass hinausgehen, das zur Erfüllung ihres Zwecks notwendig ist. Zu beleuchten ist nur, was beleuchtet werden muss, wobei die notwendigen Bedürfnisse mit der geringstmöglichen Gesamtlichtmenge abzudecken sind.84 Im Falle einer späteren Beleuchtung hätte die