16-18 USG beurteilen. Im Lichte des Vorsorgeprinzips muss unter anderem sichergestellt werden, dass die Immissionen nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume nicht gefährden und die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören.80 Ein völlig ungestörtes, immissionsfreies Wohnen ist hingegen nicht gefordert. Zudem werden zur Beurteilung von Lichtemissionen Richtlinien und Empfehlungen von Fachstellen herangezogen.