f) Gemäss Rechtsprechung ist im Einzelfall zu prüfen, ob im Rahmen des Vorsorgeprinzips nach Art. 11 Abs. 2 USG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Bst. a LSV zusätzliche Emissionsbegrenzungen erforderlich sind. Dies gilt selbst dann, wenn die Planungswerte wie hier eingehalten sind.75 Die strittige Wärmepumpe wird wie ausgeführt innerhalb des Gebäudes aufgestellt. Deren maximaler Schallleistungspegel beträgt 57 dB(A). Dieser Wert ist verhältnismässig tief. Innen aufgestellte Wärmepumpen mit einem maximalen Schallleistungspegel von 59 dB(A) bei einer Heizleistung bis zu 10 kW gelten bereits als leise Anlagen.76