40 Abs. 1 und Anhang 6 LSV72, der unter anderem die Belastungsgrenzwerte für den Lärm von Heizungs- , Lüftungs- und Klimaanlagen regelt, gilt für die ES Il ein Planungswert von 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht. Dabei errechnet sich der massgebliche Beurteilungspegel Lr aus der Summe des A-bewerteten Mittelungspegels Leq am Immissionsort und der Pegelkorrekturen K1 bis K3.73 Die vorgesehene Luft-Wasser-Wärmepumpe hält den geforderten Planungswert von 45 dB(A) nachts in der Wohnzone W2 bei einer Distanz zum Empfangsort von 15 m auf der Nachbarparzelle mit einem Beurteilungspegel Lr von 35,5 dB(A) deutlich ein.74