Weiter wurden die Pegelkorrekturen K1, K2 und K3 gemäss der Empfehlung des Cercle bruit berücksichtigt. Der Nachweis entspricht vollumfänglich der Vollzugshilfe des Cercle bruit. Auf den Lärmschutznachweis der Beschwerdegegnerschaft vom 14. Februar 2018 kann somit abgestellt werden. Es ist bei dieser Sachlage nicht nötig, einen zusätzlichen Fachbericht des AWI einzuholen.