Wegen der Rückfragen beim beco sei dieses zwar seiner Begründungspflicht nachgekommen. Es sei jedoch anzuordnen, dass dieses seinen Bericht schriftlich ergänze".64 c) Laut Entscheid der Gemeinde liegt ein Fachbericht des beco (neu: AWI) vor, wonach die Immissionswerte der Wärmepumpe vollumfänglich eingehalten seien.65 In ihrer Stellungnahme weist sie zudem darauf hin, dass der Lärmschutznachweis den Baugesuchsakten beiliege und einsehbar gewesen sei.66