Zudem würden in diesem kleinen Spickel weder Bepflanzungen noch Einfriedungen noch sonstige Bauten über 80 cm entstehen. Der zu erstellende Carport werde mehrere Meter von diesem Bereich entfernt gebaut. Einzig der Besucherparkplatz falle in diesen Bereich, sei aber unproblematisch.47 46 Beschwerdeschrift, Bst. A, Rz. 25 bis 28, insbes. Rz. 26 mit Beilage 6 (Baubewilligung vom 11.12.1995 für zwei Parkplätze auf Parzelle Gbl. Nr. 2574 [nicht 2573]) 47 Beschwerdeantwort vom 1. April 2019, Ziff.3, S. 5: Akten der BVE, pag. 52/53 RA Nr. 110/2019/31 Seite 19 von 35