Unter Berücksichtigung, dass es sich bei diesem Abschnitt des P.________ um eine Sackgasse handelt, die hauptsächlich durch ortskundige Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher genutzt wird, erweist sich die Verkehrssituation insgesamt als unproblematisch. Selbst wenn die Sichtfelder temporär durch nebeneinander parkierte Autos eingeschränkt sein könnten, kann diesem Umstand durch situativ angepasstes Verhalten Rechnung getragen werden. Wie bereits ausgeführt, ist die Verkehrssicherheit gemäss der überzeugenden Beurteilung des TBA OIK II auch bezüglich der Parzelle Nr. M.________ der Beschwerdeführenden eingehalten.