Die Werte der VSS-Norm SN 640 273a bezüglich der einzuhaltenden Sichtweiten seien mit Bezug auf den betroffenen Wegabschnitt kritisch anzuwenden. Deren Werte seien eher für Knoten in einer Ebene definiert, als für Parkplatzsituationen in einer verkehrsberuhigten Quartierstrasse. Sowohl die Sichtweiten und die Beobachtungsdistanz am hinteren N.________ entsprächen dem "Gedankengut der VSS-Norm SN 640 273a". Das rechtzeitige Erkennen ausfahrender Fahrzeuge sei mit einem Sicherheitsabstand von 1,50 m zwischen den Parkfeldern und der Verkehrsfläche möglich. Rückwärts Parkierende profitierten zudem mit dem Distanzstreifen von einer reduzierten Beobachtungsdistanz (1,50 m).