39 Beschwerdeschrift, Bst. A, Rz. 17 bis 24 bzw. Bst. B, Rz. 29 40 Beschwerdeantwort vom 1. April 2019, Ziff. 2 sowie Beilage 4, Akten der BVE, pag. 52 RA Nr. 110/2019/31 Seite 15 von 35 b) In ihrem Entscheid vertritt die Gemeinde die Auffassung, dass vorliegend die Sichtweiten gemäss VSS Norm eingehalten seien. Beim N.________ handle es sich um eine gemeindeeigene Strasse, die dem Gemeingebrauch gewidmet sei.41 Gemäss ihrer Stellungnahme weist der N.________ eine Durchfahrtsbreite von 5,00 m auf. Die Mindestsichtweiten seien vorliegend basierend auf einem Temporegime von 30 km/h bemessen worden.42