Der fragliche Abschnitt weist ohne Korrektur ein Gewicht von "0,06" auf "1" auf; die erwähnte Korrektur der Gebäudelänge um 0,20 m würde eine Gewichtung von "0,05" ergeben (Distanz 0.97 m statt 1.17; 0.97 : 18.4).36 Dies ergibt für diesen um 0.20 m reduzierten Abschnitt eine gewichtete Steigung von 2.1 statt 2.6. Daraus würde gesamthaft eine Hangneigung von 11,8 % statt 12,3 % resultieren. Dies 34 Vgl. «Profil L.________» vom 10.7.2019