in einer Tabelle die einzelnen Teilabschnitte mit ihren Gefällen sowie der anhand der Länge der Abschnitte ermittelten Gewichtung aufgelistet. Sie kommt zum Schluss, dass vorliegend das Gefälle bei der Berechnung der Falllinie gewichtet auf die Teilabschnitte (ausgehend von einer Gebäudelänge von 18,60 m) abgerundet 12 % ergibt. Ohne Rundung ergibt sich aus der Berechnungstabelle eine Hangneigung von 12,3 %.35