b) Die öffentlich aufgelegten Pläne (2. März 2018 bis 3. April 2018 bzw. 19. September bis 19. Oktober 2018) werden gemäss den Vorakten als "ungültige Projektpläne" bezeichnet.14 Der aufgelegte Umgebungsgestaltungsplan sah eine "Zone für Aufenthaltsbereich und Kinderspielplatz" auf der Südostseite der Bauparzelle vor. Gemäss dem bewilligten Umgebungsgestaltungsplan vom 12. Dezember 2018 liegt die Spielfläche auf der Nordostseite der Bauparzelle; am ursprünglichen Standort ist nun eine Naturwiese vorgesehen.15