3 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) RA Nr. 110/2019/31 Seite 5 von 35 Nach Auffassung der Gemeinde wurde das Baugesuch durch die Bauherrschaft formgerecht eingereicht. Es sei hinfällig, welche Rechtsform die «Baugesellschaft G.________» aufweise, da sie durch die J.________ AG als Projektverfasserin rechtsgenüglich vertreten worden sei.4