Diese Unterlagen wurden am 11. Juni 2019 eingereicht. Da diese nach Einschätzung des Rechtsamtes bezüglich Aufnahme des Terrains den Anforderungen nicht vollumfänglich genügten, erhielt die Beschwerdegegnerschaft Gelegenheit, den Nachweis verbessert einzureichen, was mit Eingabe vom 17. Juli 2019 erfolgte. Die Parteien erhielten anschliessend Gelegenheit, sich zum Fachbericht und zur Aufnahme des Terrains zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. 4. Auf die Rechtsschriften, den Fachbericht und die Unterlagen betreffend Aufnahme des Terrains wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.