Das Rechtsamt holte beim TBA OIK II einen Fachbericht zur Erschliessungssituation und Verkehrssicherheit ein. Zudem wurde die Beschwerdegegnerschaft aufgefordert, beim zuständigen Nachführungsgeometer eine Aufnahme des Terrains auf Parzelle Nr. H.________ im Bereich des Gebäudegrundrisses einzuholen, den Verlauf der Falllinie durch den Gebäudeschwerpunkt zu ermitteln und im Plan darzustellen sowie die Hangneigung zu berechnen. Diese Unterlagen wurden am 11. Juni 2019 eingereicht.