3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde Ostermundigen beantragt mit Eingabe vom 26. März 2019 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Der Vollständigkeit halber weist sie darauf hin, dass der Beschwerdeführer 1 Mitglied und Vizepräsident der Hochbaukommission der Gemeinde Ostermundigen sei. Anlässlich der Sitzung, an der über das umstrittene Vorhaben beraten worden sei, sei er nicht anwesend gewesen.