Die beiden Beschwerdegegner hätten das Baugesuch oder eine Vollmacht unterzeichnen müssen. Aus diesen Gründen beantragen die Beschwerdeführenden die Neuauflage sowie die Wiederholung der Publikation. In materieller Hinsicht rügen sie unter anderem die Nichteinhaltung der Sichtweiten ab Ausfahrt Carport/Besucherparkplatz, die Grenzabstände und Gebäudeabmessungen (Gebäudehöhe), die Aufenthalts- und RA Nr. 110/2019/31 Seite 3 von 35 Spielbereiche bzw. Umgebungsgestaltung sowie die Erteilung der Ausnahmebewilligung für den Abstellplatz und den Carport. Zudem fehlten Angaben zur Wärmepumpe.