2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 20. Februar 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: "1. Der Gesamtbauentscheid der Hochbaukommission Ostermundigen vom 24. Januar 2019 sei aufzuheben; 2. Das Baugesuch sei zur Bereinigung und Neuauflage sowie Wiederholung der Publikation zurückzuweisen; 3. Eventualiter sei der Bauabschlag zu erteilen"