1. Die Beschwerdegegner 1 und 2 (nachfolgend: Beschwerdegegnerschaft) reichten bei der Gemeinde Ostermundigen ein Baugesuch ein für den Abbruch des bestehenden Wohnhauses und der bestehenden Nebenbauten und für den Neubau eines Wohnhauses mit fünf Wohneinheiten und Carport auf Parzelle Ostermundigen Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt einerseits in der Wohnzone 2 (W2) und andererseits in der Grünzone. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführerin 2 und der Beschwerdeführer 1 (nachfolgend: Beschwerdeführende) Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 24. Januar 2019 erteilte die Gemeinde Ostermundigen die Baubewilligung.