- Die Bauvorhaben Bst. b, c, f und h sowie die Infrarotheizung sind innert einer Frist von sechs Monaten ab Rechtskraft dieser Verfügung zurück zu bauen. […] Der Baupolizeibehörde ist die Ausführung der Wiederherstellung bis spätestens 30. November 2019 zur Abnahme anzuzeigen. - Auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands des Bauvorhabens Bst. g (Verglasung der Nordwestfassade) wird verzichtet. Im Übrigen wird der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalters von Thun vom 30. November 2018 bestätigt.