Wie er selber geltend macht, hat er die Fenster und die Isolation Ende 2011 eingebaut. Entsprechend ist es naheliegend, dass er die Infrarotheizung erst nach dem 1. Januar 2012 installierte und damit nach Inkrafttreten des KEnG. Da aber wie bereits dargelegt die Infrarotheizung auch der Waldgesetzgebung widerspricht, ist diese Frage nicht im Detail zu klären. Die Entfernung der Infrarotheizung erweist sich in jedem Fall als notwendig für die Durchsetzung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften.