mangelnde Isolation führte zwar dazu, dass die dadurch generierte Wärme nicht gespeichert werden könnte und sich rasch verflüchtigte, trotzdem führte die Heizung während der kalten Jahreszeit dazu, dass man sich eher in diesem Raum aufhalten könnte. Dies widerspräche der Waldgesetzgebung, die keine weiteren Nutzungsmöglichkeiten zulässt. Da auch diesbezüglich die öffentlichen Interessen die privaten überwiegen, könnte die Entfernung der Infrarotheizung bereits aus diesem Grund verlangt werden.