Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands diene daher den öffentlichen Interessen der Walderhaltung und der Erhaltung der Waldfunktionen. Ohne Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands werde dieser durch die neuen Nutzungsmöglichkeiten beeinträchtigt und die Waldbewirtschaftung sei insbesondere auf Grund der Dachflächenfenster aufwändiger.37 Auf der anderen Seite stehen die privaten Interessen des Beschwerdeführers. Dabei handelt es sich in erster Linie um finanzielle Interessen. Der Rückbau der getätigten Arbeiten wäre mit erheblichen Kosten verbunden.