könne,29 lassen den Schluss zu, dass sich der Sachverhalt so zugetragen hat. Mit dem Hinweis auf die Baubewilligungspflicht der Arbeiten und der Aufforderung zur Einreichung eines Baugesuchs anlässlich dieser Begehung Ende Oktober 2016 unterbrach die Gemeinde Hilterfingen die Frist für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands. Auch wenn zu Gunsten des Beschwerdeführers davon auszugehen ist, dass er ein Grossteil der Arbeiten Ende 2011 abgeschlossen hatte, hat die Gemeinde daher die Frist von fünf Jahren seit die Rechtswidrigkeit erkennbar war, eingehalten.