Dieser Sachverhalt wurde vom Beschwerdeführer im vorliegenden Verfahren nicht bestritten. Auch der Umstand, dass der Beschwerdeführer bereits am 15. Dezember 2016 ein Formular für Bauten nach Waldgesetz unterzeichnet hat,28 und die Burgergemeinde Hilterfingen dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 28. März 2017 unter anderem mitgeteilt hat, dass sie für die Umnutzung des Gebäudes ihre Zustimmung nicht erteilen könne,29 lassen den Schluss zu, dass sich der Sachverhalt so zugetragen hat.