Daraus resultiert jedoch kein Anspruch darauf, das Gebäude so zu sanieren und auszugestalten als es für optimale Lagerzwecke erforderlich wäre. Ein vorhandener Wasseranschluss bedingt zudem nicht zwingend eine Dämmung des Gebäudes, da das Wasser während den Wintermonaten ohne weiteres abgestellt werden kann. Ähnliches gilt für die natürliche Belichtung des Gebäudes: Auch wenn beispielsweise die Wärmedämmung entfernt wäre, steigerte der natürliche Lichteinfall die Attraktivität des Raumes und ermöglichte eine zusätzliche Nutzung des Gebäudes insbesondere während der wärmeren Jahreszeit.