e) Dieser Fachmeinung ist grundsätzlich zu folgen. Wie bereits dargelegt, führen die baulichen Veränderungen zu neuen Nutzungsmöglichkeiten. Dies ist potentiell mit einer intensiveren Nutzung verbunden, was mit dem Zweck des Waldabstandes nicht vereinbar ist. Nicht nur die Gesamtheit der Änderungen sondern auch die einzelnen Elemente 21 Vgl. dazu: BVR 2003 S. 257 E. 10d, mit Hinweisen; VGE 20894 vom 5. Oktober 2000; VGE 21266 vom 21. September 2001. 22 Amtsbericht vom 21. Juni 2018, Vorakten pag. 158. RA Nr. 110/2019/2 16