Die Waldabteilung hat in ihrer Stellungnahme von 28. Januar 2019 insbesondere ausgeführt, Dachflächenfenster seien bei einem Gebäude ohne Waldabstand einem Bruchrisiko ausgesetzt. Zudem führten die Dachflächenfenster dazu, dass zur Vermeidung von Schäden ein höherer Aufwand erforderlich sei. Präventive Massnahmen wie die Entfernung von Bäumen wären mit der Walderhaltung nicht vereinbar. Dem Bauvorhaben insgesamt könne nicht zugestimmt werden. Es seien alle Massnahmen zu ergreifen, um ein schleichendes Umnutzen der Garage in ein Wohn-Atelier- und einen Bürobereich zu unterbinden.