Verwendung von einheimischem Holz zu fördern (Art. 1 Abs. 1 KWaG). Das Einhalten des Waldabstandes ist für seine Erhaltung und die schonende Bewirtschaftung grundsätzlich erforderlich. Hält ein Gebäude überhaupt keinen Waldabstand ein, so beeinträchtigt bereits eine intensivere Nutzung des Gebäudes beispielsweise die naturnahe Lebensgemeinschaft.