Besondere Verhältnisse, welche eine Ausnahmebewilligung rechtfertigen, liegen insbesondere dann vor, wenn das konkrete Vorhaben weder den Zweck noch die Anliegen bedroht oder vereitelt, die mit der gesetzlichen Regelung des Waldabstandes verfolgt werden.21 Das Gesetz bezweckt, den Wald zu erhalten, seine nachhaltige und schonende Bewirtschaftung sowie die Versorgung mit dem Rohstoff Holz zu sichern und zu fördern, Menschen und erhebliche Sachwerte vor Naturgefahren zu schützen, den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft wildlebender Pflanzen und Tiere zu schützen und aufzuwerten, seine Wohlfahrtsfunktion zu erhalten und zu verbessern sowie die