Der für die Nasszelle im Erdgeschoss erteilte Bauabschlag ist zudem nicht umstritten. Zu beurteilen bleibt daher die Bewilligungsfähigkeit des Einbaus von vier Dachflächenfenstern, zwei Fenstern in der Südostfassade sowie der Verglasung der Nordwestfassade und der Isolation des Gebäudes.