sie bewirken, dass das vormals kaum belichtete Dachgeschoss der Garage deutlich besser belichtet ist, resp. weniger winddurchlässig ist. Auch dies ist mit einer Komfortsteigerung dieses Raumes und damit mit neuen Nutzungsmöglichkeiten verbunden. Die vier Dachflächenfenster sowie die Verglasung der Nordwestfassade sind daher bewilligungspflichtig. Dieses Feststellungsbegehren ist entsprechend abzuweisen. 5. Bewilligungsfähigkeit der baulichen Veränderungen