selber geltend, die Wärmedämmung sei für Aufbewahrung von Archivalien oder Getränken notwendig. Auch diese Nutzung geht über die Nutzung des Gebäudes als Garage oder einfacher Lagerraum hinaus. Bei einer Gesamtbetrachtung der noch umstrittenen baulichen Massnahmen ermöglichen diese immer noch weitergehende Nutzungen als bisher bewilligt. Schliesslich wären der Einbau der Fensterfront und der vier Dachflächenfenster auch bei isolierter Betrachtung bewilligungspflichtig; sie bewirken, dass das vormals kaum belichtete Dachgeschoss der Garage deutlich besser belichtet ist, resp. weniger winddurchlässig ist.