Demgegenüber lässt ein ca. 25 m2 grosser Raum, der isoliert ist, über einen gepflegten Innenausbau verfügt und dank den vier Dachflächenfenstern und den beiden Fenstern in der Südostfassade eine Fensterfläche von ca. 4.3 m2 aufweist, weitere Nutzungsmöglichkeiten zu; auch wenn die Entfernung der Nasszelle sowie der Heizung mit einer deutlichen Komforteinbusse verbunden ist, bleibt der Raum zumindest während der wärmeren Jahreszeit insbesondere auf Grund der guten Belichtung für den Aufenthalt von Menschen attraktiv. Es ist daher unerheblich, dass der Beschwerdeführer gemäss eigenen Angaben den Raum nur noch als Abstell- und Lagerraum nutzen will. Zudem macht er