c) Der Beschwerdeführer beantragte mit seinem Baugesuch ursprünglich nicht nur die Erteilung der Bewilligung für den Einbau einer Nasszelle, eines Zwischenbodens, einer Treppe sowie für die Dämmung des Obergeschosses und die gegen Südosten gerichteten Fenster, sondern er hat auch die vier Dachflächenfenster sowie die Verglasung der Nordwestfassade auf den Plänen eingezeichnet.18 Das Baugesuch hat er vorbehaltslos bei der Gemeinde eingereicht. Damit hat er ursprünglich selber die Bewilligungspflicht dieser baulichen Massnahmen anerkannt und deren Bewilligung beantragt.