Auch die BVE erachtet zudem die Genehmigungsverfügung des AGR der Ortsplanrevision der Gemeinde Hilterfingen als nicht entscheidrelevant. Dasselbe gilt für die Genehmigung der Ortsplanrevision durch das kantonale Amt für Wald. Die Anträge auf Edition dieser Verfügungen sind ebenfalls abzuweisen. 4. Baubewilligungspflicht der Fensterfront Nordwestfassade und Dachflächenfenster