f) Über Augenscheine sind Protokolle zu führen, die es den Parteien möglich machen, deren Hergang später zu belegen. Dazu gehört ein einigermassen vollständiges und nachvollziehbares Protokoll und dieses ist den Parteien mit der Gelegenheit zur 10 Vgl. Vorakten pag 147. 11 Vgl. Bewilligungsakten bbew 131/2011 pag. 017. RA Nr. 110/2019/2 11 Stellungnahme zuzustellen. Ein Entscheid darf sich nur insoweit auf die Ergebnisse eines Augenscheins abstützen, als diese ausreichend protokolliert sind.12