h, Einbau von vier Dachflächenfenstern 3. Ziffer 3.3.1 und 3.3.3 des angefochtenen Entscheids seien insofern aufzuheben, als der Rückbau und die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands betreffend die Bauvorhaben lit. b, f, g und h angeordnet wurde, unter Androhung der Ersatzvornahme und Strafe. RA Nr. 110/2019/2 5