3.3 Baupolizeiverfügung 3.3.1 Die Bauvorhaben Bst. b, c, f, g und h sind innert 6 Monaten ab Rechtskraft dieser Verfügung zurückzubauen […]. Der Baupolizeibehörde ist die Ausführung bis spätestens 31. Juli 2019 zur Abnahme anzuzeigen. 3.3.2 Der Wasseranschluss darf maximal für ein Handwaschbecken im Garageraum verwendet werden, die übrigen Wasseranschlüsse sind bis zum Wasserzähler zurückzubauen. Die Aufbereitung und Verwendung von Warmwasser ist nicht zulässig. 3.3.3 Strafandrohung: […].