3.1 Die nachträgliche Baubewilligung wird erteilt für folgende Bauvorhaben a) Ersetzen Flügeltüren durch Sektionaltor d) Einbau Treppe e) Neukonstruktion Zwischenboden auf neuem Niveau i) Erstellen von Erschliessungsleitungen Wasser/Abwasser/Telefon 3.2 Der Bauabschlag wird ausgesprochen für folgende Bauvorhaben b) Wärmedämmung in Wände und Dach c) Einbau Dusche/WC f) Einbau von 2 Fenstern in der Südostfassade g) Einbau Fensterfront Nordwestfassade h) Einbau von 4 Dachflächenfenstern