Die Gemeinde leitete das Baugesuch zuständigkeitshalber an den Regierungsstatthalter weiter. Dieser führte gemeinsam mit dem Beschwerdeführer eine Begehung durch und holte insbesondere beim Amt für Wald, Waldabteilung Voralpen, einen Amtsbericht ein. Am 30. November 2018 erliess der Regierungsstatthalter folgenden Entscheid: RA Nr. 110/2019/2 3 RA Nr. 110/2019/2 4