2. Am 19. Januar 2018 reichte der Beschwerdeführer ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für den Neu- und Ausbau des alten Feuerwehrmagazins in einen Abstell- und Lagerraum inkl. Garageplatz auf Parzelle Hilterfingen Grundbuchblatt Nr. D.________. Diese Parzelle befindet sich grösstenteils in der Waldzone. Das Gebäude selber liegt allerdings seit der Ortsplanrevision der Gemeinde Hilterfingen im Jahr 2014 in der Wohnzone E2 und grenzt an die Waldgrenze an. Zusammen mit dem Baugesuch reichte der Beschwerdeführer ein Ausnahmegesuch für Bauten in Waldnähe ein.