Mit Schreiben vom 14. Oktober 2016 teilte die Bauverwaltung Hilterfingen dem Beschwerdeführer mit, sie habe festgestellt, dass bauliche Veränderungen am Gebäude vorgenommen worden seien. Um zu prüfen, ob die Arbeiten einer Baubewilligungspflicht unterstünden, werde er gebeten, alle ausgeführten Arbeiten zu deklarieren. Am 22. Dezember 2017 erliess die Gemeinde Hilterfingen eine Wiederherstellungsverfügung. Sie hielt darin fest, anlässlich eines Augenscheins, an dem der Beschwerdeführer und der Bauverwalter teilgenommen hätten, seien verschiedene bauliche Änderungen festgestellt worden;