1. Die Parzelle Hilterfingen Gbbl. Nr. D.________ befindet sich im Eigentum der Burgergemeinde Hilterfingen. Seit langer Zeit steht darauf ein Feuerwehrmagazin der Einwohnergemeinde Hilterfingen. Mit Gesamtentscheid vom 26. Oktober 2011 resp. Rektifikation vom 2. November 2011 bewilligte der Regierungsstatthalter von Thun der Gemeinde Hilterfingen die Umnutzung des ehemaligen Feuerwehrmagazins in einen Autoeinstellraum. Dieser enthielt unter anderem auch eine Ausnahmebewilligung des Amts für Wald für eine nichtforstliche Kleinbaute im Wald mit der Auflage, dass das Gebäude in keiner Art und Weise baulich verändert werden darf.