Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) zu beachten. Das Rechtsamt der BVE liess das Vorhaben deshalb durch die Fachstelle Langsamverkehr des TBA prüfen. Diese teilte mit, grundsätzlich spreche nichts gegen die Realisierung von Schrankenanlagen an den beiden vorgesehenen Stellen. Die Schrankenanlagen seien jedoch leicht anzupassen, damit die sichere und komfortable Durchfahrt für den Veloverkehr sichergestellt sei. Insbesondere seien die Schranken mit einem retroreflektierenden Blech mit Abweispfeilen im Bereich der oberen horizontalen Stange zu versehen und auf der Fahrbahn seien zwingend abweisende Markierungen anzubringen.