Kurven, dort sei mehr Freiraum zu gewähren. Vorliegend werde die Sperrung der H.________strasse direkt nach der Kurve geplant, auf der die Veloroute verlaufe. Der gewährte Freiraum sei mithin nicht hinreichend. Der Knoten beim Einbiegen der T.________strasse in die H.________strasse sei auch im Gutachten als Schwachstelle markiert. Angesichts unübersichtlicher Sichtverhältnisse und dem gefährlichen Fahrverhalten von Radfahrerinnen und Radfahrer erscheine eine Sperre mitten auf der Veloroute direkt nach der Kurve nicht als tragfähige Lösung. Der angefochtene Entscheid sei auch deshalb aufzuheben.